|
Reisebedingungen für Pauschalreisen
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt
des zwischen Ihnen und
Betz Tours im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages. Sie
ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches
Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß
§§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über
Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen
diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung
sorgfältig durch.
1. Abschluss
des Reisevertrages
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde BetzTours den
Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An sein Vertragsangebot
ist der Kunde 10 Tage gebunden.
1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, per Telefax oder auf
elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
1.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von
BetzTours beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei
oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird BetzTours dem Kunden eine
schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist BetzTours nicht
verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage
vor Reisebeginn erfolgt.
1.4.Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung
vom Inhalt der Buchung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von
BetzTours vor, an das BetzTours für die Dauer von zehn Tagen gebunden
ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,
wenn der Kunde BetzTours innerhalb dieser Frist die Annahme durch
ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
1.5. Für telefonische Buchungen gilt:
a) Bis 7
Tage vor Reisebeginn nimmt BetzTours telefonisch nur den
unverbindlichen Buchungswunsch des Kunden entgegen und reserviert für ihn
die entsprechende Reiseleistung. Der Reisevertrag kommt durch die
Buchungsbestätigung von BetzTours nach Ziffer 1.4 zustande.
b) Telefonische
Buchungen, welche kürzer als 7 Tage vor Reisebeginn erfolgen, sind für
den Kunden verbindlich und führen durch die telefonische Bestätigung von
BetzTours zum Abschluss des verbindlichen Reisevertrages.
1.6. Der
Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er
die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
hat.
2. Vertragsgrundlagen,
Leistungen, Reisevermittler, Fremdprospekte
2.1. Die vertragliche Leistungspflicht von BetzTours bestimmt sich
nach der Reiseausschreibung in Verbindung mit der Buchungsbestätigung
und allen ergänzenden Informationen von BetzTours für die jeweilige
Reise, insbesondere die Seiten "Wissenswertes" und
"Rad-Reisen, Liebe Radler“.
2.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B.
Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von BetzTours nicht bevollmächtigt,
Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu
machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die
vertraglich zugesagten Leistungen von BetzTours hinausgehen oder im
Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
2.3. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von BetzTours herausgegeben
werden, sind für BetzTours und deren Leistungspflicht nicht verbindlich,
soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum
Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht
von BetzTours gemacht wurden.
3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden
und von BetzTours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit
die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3. BetzTours ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche
Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu
informieren.
3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn BetzTours in der Lage ist, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde
hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von BetzTours über die
Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise dieser gegenüber
geltend zu machen.
4.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des
Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20 %
des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 2 Wochen vor
Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben
ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 9 genannten Grund
abgesagt werden kann.
4.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie
keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden € 75,-
nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluss ohne
Aushändigung eines Sicherungsscheines zahlungsfällig.
4.3. Soweit BetzTours zur Erbringung der vertraglichen
Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder
vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne
vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme
der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
4.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht
entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist BetzTours
berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten
und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.
5.1. BetzTours behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im
Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für
die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den
nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:
5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern
zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4
Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor
Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für
BetzTours nicht vorhersehbar waren.
5.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann BetzTours
den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann BetzTours vom
Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die
Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den
sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann BetzTours vom
Kunden verlangen.
5.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben
wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber BetzTours erhöht, so kann der
Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
5.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des
Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem
sich die Reise dadurch für BetzTours verteuert hat.
5.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat
BetzTours den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu
informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn
eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist
der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn
BetzTours in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten
Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von BetzTours über die
Preiserhöhung gegenüber BetzTours geltend zu machen.
6. Rücktritt
durch den Kunden vor Reisebeginn /Stornokosten
6.1. Der
Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der
Rücktritt ist gegenüber BetzTours unter der in diesen Bedingungen
angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro
gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem
Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise
nicht an, so verliert BetzTours den Anspruch auf den Reisepreis. Statt
dessen kann BetzTours, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten
ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung
für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre
Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
6.3. BetzTours hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.
h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum
vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum
Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung
gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird
nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie
folgt berechnet:
bis 45 Tage vor Reiseantritt
10%
vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%
ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise 80%
6.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, BetzTours
nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer
Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
6.5. BetzTours behält sich vor, an Stelle der vorstehenden Pauschalen
eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist
BetzTours verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter
Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen,
anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu
belegen.
6.6. Dem Kunden wird der Abschluss einer Versicherung zur Deckung
der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist bei BetzTours im Reisepreis
bereits enthalten.
6.7. Das
Recht des Kunden, entsprechend der Bestimmungen des § 651 b BGB einen
Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen
unberührt.
7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts,
der Unterkunft, der Beförderungsart oder des Zustieg- oder Ausstiegsorts
bei Busreisen(Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und
wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann BetzTours bis zu dem
bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe
ein Umbuchungsentgelt von 10,00 € pro Kunden erheben.
7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können,
sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom
Reisevertrag gemäß Ziffer 6 zu den dort festgelegten Bedingungen und
gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei
Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
8. Nicht in
Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten
wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B.
wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat
er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. BetzTours
wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die
Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um
völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung
gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9. Rücktritt
von BetzTours wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl
9.1. BetzTours kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach
Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die
Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch
BetzTours muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei
einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen,
in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen
Leistungsbeschreibung angegeben sein.
b) BetzTours hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste
Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die
entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
c) BetzTours ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der
Reise unverzüglich zu erklären, wenn fest steht, dass die Reise wegen
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von BetzTours später als 2 Wochen vor Reisebeginn
ist unzulässig.
e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn BetzTours in der Lage ist,
eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot
anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung
über die Absage der Reise durch BetzTours dieser gegenüber geltend zu
machen.
9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der
Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
10. Kündigung
aus verhaltensbedingten Gründen
10.1. BetzTours kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist
kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von BetzTours
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
10.2. Kündigt BetzTours, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis;
sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen
Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der
nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von
den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
11. Obliegenheiten
des Kunden
11.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur
Mängelanzeige ist bei Reisen mit BetzTours wie folgt konkretisiert:
a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich
der örtlichen Vertretung von BetzTours (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen
und Abhilfe zu verlangen.
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten
der Vertretung von BetzTours wird der Reisende spätestens mit Übersendung
der Reiseunterlagen informiert.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche
Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende
verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber BetzTours unter der
nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen.
d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem
Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
11.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern
sind nicht befugt und von BetzTours nicht bevollmächtigt, Mängel zu
bestätigen oder Ansprüche gegen BetzTours anzuerkennen.
11.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich
beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt,
wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, BetzTours
erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig,
wenn BetzTours oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner
vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom
Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne
Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die
Abhilfe unmöglich ist oder von BetzTours oder ihren Beauftragten
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
12. Beschränkung
der Haftung
12.1. Die vertragliche Haftung von BetzTours für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit BetzTours für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12.2. Die deliktische Haftung von BetzTours für Sachschäden, die
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils
je Kunden und Reise.
12.3. BetzTours haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und
Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum
ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der
Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter
Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig
gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht
Bestandteil der Reiseleistungen von BetzTours sind. BetzTours haftet
jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom
ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort,
Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der
Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von
Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von BetzTours
ursächlich geworden ist.
Eine etwaige Haftung von BetzTours wegen der Verletzung von Pflichten als
Reisevermittler bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.
13. Ausschluss
von Ansprüchen und Verjährung
13.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat
der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen
Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.
13.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber BetzTours
unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen.
13.3. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend
machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden ist.
13.4. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in
einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem
Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und BetzTours
Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder BetzTours die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens
3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14. Pass-,
Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1. BetzTours wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen
Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über
deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige
anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon
ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller
Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
vorliegen.
14.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen
der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie
das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B.
die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt
nicht, wenn BetzTours schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch
informiert hat.
14.3. BetzTours haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass
BetzTours eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
15. Rechtswahl
und Gerichtsstand
15.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und BetzTours
findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das
gesamte Rechtsverhältnis.
15.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen BetzTours im Ausland für
die Haftung von BetzTours dem Grunde nach nicht deutsches Recht
angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere
hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden
ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
15.3. Der Kunde kann BetzTours nur an deren Sitz verklagen.
15.4. Für Klagen von BetzTours gegen den Kunden ist der Wohnsitz des
Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des
Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder
privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als
Gerichtsstand der Sitz von BetzTours vereinbart.
15.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf
den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im
Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger
sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen
Vorschriften.
----------------------------------------------------------------------------------
© Diese
Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher
Omnibusunternehmer und Rechtsanwalt Rainer Noll, Stuttgart, 2009.
-----------------------------------------------------------------------------------
Reiseveranstalter ist:
BetzTours
Manfred Betz
Elsterstr.3
71554 Weissach
im Tal
Tel.:
+49-7191-300337
Fax:
+49-7191-318395
info@betz-tours.de
www.betz-tours.de
|