Reisebedingungen für Pauschalreisen
Sehr geehrte Kunden,
die
nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des
zwischen Ihnen und
Betz Tours im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages. Sie
ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches
Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 -
11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem
Recht) und füllen diese aus. Bitte lesen
Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
1. Abschluss
des Reisevertrages
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der
Kunde BetzTours den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An sein Vertragsangebot
ist der Kunde 10 Tage gebunden.
1.2. Die Buchung kann mündlich,
schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet)
erfolgen.
1.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der
Buchungsbestätigung von BetzTours beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten
Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird BetzTours dem Kunden eine
schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist BetzTours nicht verpflichtet,
wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.4.Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom
Inhalt der Buchung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von BetzTours vor, an
das BetzTours für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde BetzTours innerhalb dieser
Frist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
1.5. Für telefonische Buchungen
gilt:
a) Bis 7
Tage vor Reisebeginn nimmt BetzTours
telefonisch nur den unverbindlichen Buchungswunsch
des Kunden entgegen und reserviert für ihn die entsprechende
Reiseleistung. Der Reisevertrag kommt durch die
Buchungsbestätigung von BetzTours nach Ziffer 1.4 zustande.
b) Telefonische Buchungen, welche
kürzer als 7 Tage vor Reisebeginn erfolgen, sind für den Kunden verbindlich und
führen durch die telefonische Bestätigung von BetzTours zum Abschluss des
verbindlichen Reisevertrages.
1.6. Der Kunde hat für alle
Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie
für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Vertragsgrundlagen, Leistungen, Reisevermittler, Fremdprospekte
2.1. Die vertragliche Leistungspflicht von BetzTours
bestimmt sich nach der Reiseausschreibung in Verbindung mit der
Buchungsbestätigung
und allen ergänzenden Informationen von BetzTours für
die jeweilige Reise, insbesondere die Seiten "Wissenswertes" und
"Rad-Reisen, Liebe Radler“.
2.2. Reisevermittler (z.B.
Reisebüros) und
Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von BetzTours nicht bevollmächtigt,
Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die
den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich
zugesagten Leistungen von BetzTours hinausgehen oder im Widerspruch zur
Reiseausschreibung stehen.
2.3. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von BetzTours
herausgegeben werden, sind für BetzTours und deren Leistungspflicht nicht verbindlich,
soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand
der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von BetzTours gemacht wurden.
3. Leistungsänderungen
3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von
dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig
werden und von BetzTours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3. BetzTours ist verpflichtet, den Kunden über
wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem
Änderungsgrund zu informieren.
3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn BetzTours in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis
für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte
unverzüglich nach der Erklärung von BetzTours über die Änderung der Reiseleistung
oder die Absage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen.
4. Bezahlung
4.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung
des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine
Anzahlung in Höhe von 20 % des
Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 2 Wochen vor
Reisebeginn
zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben
ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 9 genannten Grund
abgesagt werden kann.
4.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden,
schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden €
75,- nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluss ohne Aushändigung
eines Sicherungsscheines zahlungsfällig.
4.3. Soweit BetzTours zur Erbringung der vertraglichen
Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches
Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung
des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder
Aushändigung der Reiseunterlagen.
4.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die
Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten
Zahlungsfälligkeiten, so ist BetzTours berechtigt, nach Mahnung
mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten
und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu
belasten.
5. Preiserhöhung
5.1. BetzTours behält sich vor, den im Reisevertrag
vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer
Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den
nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:
5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur
zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin
mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss
noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für BetzTours nicht vorhersehbar
waren.
5.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des
Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten,
so kann BetzTours den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann BetzTours vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Anderenfalls werden die vom
Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den
sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann BetzTours vom Kunden
verlangen.
5.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber BetzTours erhöht, so
kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
5.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach
Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden,
in dem sich die Reise dadurch für BetzTours verteuert hat.
5.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises hat BetzTours den Kunden unverzüglich nach Kenntnis
von dem
Änderungsgrund zu informieren.
Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend
beim Kunden
zulässig. Bei Preiserhöhungen
von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu
verlangen, wenn BetzTours in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Kunden aus ihrem
Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte
unverzüglich nach der
Mitteilung von BetzTours über die Preiserhöhung
gegenüber BetzTours geltend zu machen.
6. Rücktritt durch den Kunden vor
Reisebeginn /Stornokosten
6.1. Der Kunde kann jederzeit
vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber BetzTours
unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein
Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt
werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder
tritt er die Reise nicht an, so verliert BetzTours den Anspruch auf den Reisepreis.
Statt dessen kann BetzTours, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder
ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis
zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit
von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
6.3. BetzTours hat diesen Entschädigungsanspruch
zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des
Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen
Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung
gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach
dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
bis 45 Tage vor Reiseantritt
10%
vom 44. bis 22. Tag vor
Reiseantritt
30%
vom 21. bis 15. Tag vor
Reiseantritt
50%
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%
ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise 80%
6.4. Dem Kunden bleibt es in
jedem Fall unbenommen, BetzTours nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein
wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
6.5. BetzTours behält sich vor, an
Stelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu
fordern. In diesem Fall ist BetzTours verpflichtet, die geforderte Entschädigung
unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen,
anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.6. Dem Kunden wird der
Abschluss einer Versicherung zur
Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist bei BetzTours im Reisepreis bereits enthalten.
6.7. Das Recht des Kunden, entsprechend der
Bestimmungen des § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden
Bestimmungen unberührt.
7. Umbuchungen
7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss
auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder des Zustieg- oder
Ausstiegsorts bei Busreisen(Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich
und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann BetzTours bis zu dem bei den
Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt
von 10,00 € pro Kunden erheben.
7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später
erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach
Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6 zu den dort
festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
8. Nicht in Anspruch genommene
Leistung
Nimmt der Kunde einzelne
Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus
Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus
sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung
des Reisepreises. BetzTours wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch
die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um
völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche
oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9. Rücktritt von BetzTours wegen
Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl
9.1. BetzTours kann bei Nichterreichen einer
Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die
Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch BetzTours muss
in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle
Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis
oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.
b) BetzTours hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste
Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden
Prospektangaben zu verweisen.
c) BetzTours ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die
Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn fest steht, dass die Reise wegen
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von BetzTours später als 2
Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn BetzTours in der Lage ist,
eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten.
Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der
Reise durch BetzTours dieser gegenüber geltend zu machen.
9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht
durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich
zurück.
10. Kündigung aus verhaltensbedingten
Gründen
10.1. BetzTours kann den Reisevertrag ohne Einhaltung
einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von BetzTours
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass
die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
10.2. Kündigt BetzTours, so behält sie den Anspruch auf
den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung
der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von
den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
11. Obliegenheiten des Kunden
11.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende
Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit BetzTours wie folgt konkretisiert:
a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel
unverzüglich der örtlichen Vertretung von BetzTours (Reiseleitung, Agentur)
anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten
der Vertretung von BetzTours wird der Reisende spätestens mit Übersendung der
Reiseunterlagen informiert.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine
örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende
verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber BetzTours unter der nachstehend
angegebenen Anschrift anzuzeigen.
d) Ansprüche des Reisenden entfallen
nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
11.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von
Leistungsträgern sind nicht befugt und von BetzTours nicht bevollmächtigt, Mängel zu
bestätigen oder Ansprüche gegen BetzTours anzuerkennen.
11.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels
erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe
gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, BetzTours erkennbarem
Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn BetzTours oder,
soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre
Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Reisenden bestimmte
angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung
einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von BetzTours oder
ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages
durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
12. Beschränkung der Haftung
12.1. Die vertragliche Haftung von BetzTours für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit BetzTours für einen dem Kunden entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12.2. Die deliktische Haftung von BetzTours für
Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf
den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je
Kunden und Reise.
12.3. BetzTours haftet nicht für Leistungsstörungen,
Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von
und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der
Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe
des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden,
dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von BetzTours
sind. BetzTours haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden
vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort,
Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise
beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die
Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von BetzTours ursächlich
geworden ist.
Eine etwaige Haftung
von BetzTours wegen der Verletzung von Pflichten als Reisevermittler bleibt durch die
vorstehenden Regelungen unberührt.
13. Ausschluss von Ansprüchen und
Verjährung
13.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich
vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.
13.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur
gegenüber BetzTours unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen.
13.3. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde
Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist verhindert worden ist.
13.4. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in
einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem
die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden
und BetzTours
Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so
ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder BetzTours die
Fortsetzung der
Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach
dem
Ende der Hemmung ein.
14. Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften
14.1. BetzTours wird Staatsangehörige eines Staates der
Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen
von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über
deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer
Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen,
dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender
(z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
14.2. Der Kunde ist verantwortlich für das
Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche
Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die
aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von
Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn BetzTours schuldhaft
nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
14.3. BetzTours haftet nicht für die rechtzeitige
Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn,
dass BetzTours eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
15. Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem
Kunden und BetzTours findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies
gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
15.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen BetzTours im
Ausland für die Haftung von BetzTours dem Grunde nach nicht deutsches Recht
angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich
Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht
Anwendung.
15.3. Der Kunde kann BetzTours nur an deren Sitz verklagen.
15.4. Für Klagen von BetzTours gegen den Kunden ist der
Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des
Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder
privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von BetzTours
vereinbart. 15.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare
Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden
günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden
deutschen Vorschriften.
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© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt;
Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer und Rechtsanwalt Rainer Noll, Stuttgart,
2009.
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Reiseveranstalter ist:
BetzTours
Manfred Betz
Bachstr. 10
71554 Weissach im Tal
Tel.: +49-7191-300337
Fax: +49-7191-318395
info@betz-tours.de
www.betz-tours.de
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